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In einem Mehrfamilienhaus in Hannover wurde eine Überwachungskamera im zweiten Obergeschoss aufgestellt. Damit soll der Angeklagte den Straßenraum vor dem Grundstück überwacht haben. Da von der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Genehmigung für die Kamera vorliege, fordert der Kläger nun die Entfernung der Kamera.
Aktenzeichen: 481 C 11089/17