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Jede Stimme zählt - Sozialwahlen in Deutschland

Region. Zurzeit trudeln bei vielen Menschen Umschläge mit der Post ein: Seit dem 11. April werden die Wahlunterlagen an die wahlberechtigten Mitglieder der Sozialversicherungsträger verschickt. Bis zum 31. Mai müssen die Stimmen eingegangen sein..

„Jeder kennt den Niedersächsischen Landtag und weiß, was Landtagswahlen sind. Aber wer kennt eigentlich die Versichertenparlamente der Rentenversicherungen, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften? Die Mitbestimmung in den Sozialversicherungen und die Sozialwahlen sind noch viel zu wenig bekannt und das müssen wir ändern“, sagte der Vorsitzende des DGB Niedersachsen, Mehrdad Payandeh.

Gewählt werden alle sechs Jahre die Selbstverwaltungsgremien und damit die wichtigsten Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger. Sie entscheiden beispielsweise bei den Krankenkassen und der Rentenversicherung darüber, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert und übernommen würden.

„Wenn zurzeit die roten Umschläge in die Briefkästen flattern, sollten die Wahlberechtigten wissen, dass es ihre Chance ist, über die Ausgestaltung der Sozialversicherung in Deutschland aktiv mitzubestimmen. Um die Interessen der Beschäftigten einzubringen, treten wir DGB-Gewerkschaften mit eigenen Wahllisten bei der Rentenversicherung und den fünf Krankenkassen an“, so Payandeh.

Auch sei die Hürde, seine Stimme abzugeben bei den Sozialwahlen besonders niedrig. „Es gibt keinen feststehenden Wahltag mit Wahlurne. Egal wo, egal wann, egal wie es den Wahlberechtigten passt, können sie abstimmen. Sie müssen nur ihr Kreuz machen und fristgerecht abschicken. Bei den Krankenkassen ist erstmalig auch eine digitale Abstimmung möglich, was wegweisend für Online-Wahlen in Deutschland werden könnte“, sagte Payandeh.

Hintergrund:
Wahlberechtigt sind bei der Sozialwahl grundsätzlich alle Mitglieder ab 16 Jahren sowie alle Rentnerinnen und Rentner. Ausgenommen sind mitversicherte Familienmitglieder.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist gesetzlich geregelt, dass Versicherte nur dort abstimmen müssen, wo mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Mandate in der Selbstverwaltung zu besetzen sind. Gibt es weniger oder genauso viele Kandidierende, gelten sie automatisch als gewählt. Dies wird als Friedenswahl bezeichnet. Dazu zählt z.B. die AOK Niedersachsen, die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen und die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

Der DGB Niedersachsen stellt auf einer Sonderseite Informationen zu den Sozialwahlen zur Verfügung:

niedersachsen.dgb.de/-/lm3