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Hyaluron-Pens: Anwendung durch Kosmetikstudios unzulässig

Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover. Foto: Region Hannover/ A.Liebenthal.

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Volle Lippen, glatte Haut – das versprechen Hersteller des sogenannten Hyaluron-Pens. Dieser bringt Hyaluronsäure mittels Luftdruck in die Haut. Daneben gibt es die klassische Faltenunterspritzung der Säure mit Nadeln. Viele Kosmetikstudios bieten Behandlungen mit dem Gerät oder Nadeln an, das jedoch ist verboten: „Kosmetikerinnen und Kosmetiker dürfen diese Behandlungen nicht anwenden. Das dürfen nur Medizinerinnen und Mediziner mit ärztlicher Approbation oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis“, erklärt Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover. „Viele wissen das nicht, deshalb ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen: Denn sollte es zu Komplikationen kommen, wie das Absterben einzelner Zellen, Entzündungen oder Schwellungen, können nur ausgebildete Fachleute richtig reagieren und somit das Risiko für nachhaltige gesundheitliche Schäden minimieren.“

Das Faltenunterspritzen mit Hyaluronsäure – ob mit oder ohne Nadel – ist der Ausübung von Heilkunde zuzuordnen. Das hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt. Damit ist auch die Anwendung des Hyaluron-Pens ausschließlich approbierten Ärztinnen und Ärzten sowie zugelassenen Heilpraktikerinnen und -praktikern vorbehalten. Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover geht gegen unzulässige Anwendungen von Kosmetikstudios oder auch nicht zugelassenen Personen vor, kontaktiert aktiv Anbieterinnen und Anbieter ohne die nötige Zulassung und reagiert auf Informationen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Für Rückfragen ist das Gesundheitsamt der Region Hannover telefonisch unter (0511) 616-26206 oder per Mail an heilpraktiker@region-hannover.de zu erreichen.