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Hohe Ersparnis durch "Schwarzsehen"

Region / Hannover.

Das Amtsgericht Hannover verhandelt am 26. Juli um 8.30 Uhr in der Strafsache gegen den 50 jährigen Murat K., der einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen haben soll. Als Betreiber eines Wettbüros in Hannover, hat er öffentliche Fußballübertragungen eines Bezahlfernsehsenders angeboten, ohne über einen entsprechenden Abonnementvertrag zu verfügen. Hierdurch erzielte er zusätzliche Einnahmen auf dauerhafter und wiederkehrender Basis. Anlässlich von drei Kontrollen der Betriebsstätte, war jeweils die öffentliche Wiedergabe von Fußballübertragungen des Bezahlfernsehsenders festgestellt worden. Der Angeklagte sparte so Lizenzgebühren in Höhe von 3.294 EUR. Az: 216 Ds 1/18, Saal 2283