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Halteverbotsstrecke in Holtensen bleibt

PKA Peters vermisst die Bredenbecker Straße in der Breite: 5,85 Meter ohne Gosse.

Holtensen/Wennigsen.

"Ich drohe Ihnen hiermit eine Ordnungstrafe an!", Richter Michael Rainer Ufer ist sichtlich erzürnt über Ortsratsmitglied Arne Weber. Der Holtenser Nachbar ist übereifrig und will den Richter noch auf dies und das hinweisen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover ist vor Ort an der Bredenbecker Straße, um sich ein Bild von der Vekehrssituation und den Parkmöglichkeiten rund um den Malereibetrieb Baumann zu machen. Meister und Geschäftsführer Oliver Baumann hat gegen die Halteverbotszone geklagt.

46 Meter misst das Gericht, ist die Halteverbotszone lang, 5,85 Meter breit die Straße ohne Gosse. Das wiederum stellt Polizeianwärter Peters fest, der gerade ein Praktikum bei der Polizei Wennigsen absolviert. Seit die Region Hannover als Untere Straßenverkehrsbehörde im Februar die Verbotszone an der Bredenbecker Straße errichtet hat, können die 27 Mitarbeiter des Malereibetriebes nur noch auf der gegenüberliegenden Straßenseite, vor der Kreuzung oder ortsauswärts parken. Letzteres führt zu Problemen für die Landwirte, sagt Bauer Frank Eigenwald. "Wir kommen jetzt mit den großen Maschinen nur noch schwer aufs Feld". Das sei ein anderes Thema, winkt Richter Ufer ab "und heute nicht Gegenstand".

Baumanns Anwalt Fabian Klahr plädiert dafür, die Halteverbotszone weiter in Richtung Bredenbeck zu verlegen und weist auf die hohe Geschwindigkeit hin, mit der die Fahrzeuge jetzt ungebremst Richtung Ortsausgang rasen. Ihm seien keine nennenswerten Unfälle bekannt, die sich zuvor im Bereich der jetzigen Halteverbotszone ereignet hätten. Dem widerspricht Arne Weber, der zusammen mit anderen Ortsratsmitgliedern zwei Jahre lang für das absolute Halteverbot gekämpft hat und sich dabei von der Gemeinde Wennigsen im Stich gelassen fühlt. Deshalb und weil der Bürgermeister und die Verwaltung die Ortsteile ohnehin vernachlässigten, erklärt der Parteilose noch während des Ortstermins seinen Austritt aus der SPD-Fraktion.

Noch nicht mal eine Stunde dauert die Beweisaufnahme, dann fahren die Vertreter der 7. Kammer und Anne Hornfisch vom Fachberich Verkehr der Region wieder nach Hannover. Die Enscheidung folgt auf den Fuß, die Kammer weist die Klage und den Eilantrag des Malermeisters ab. Fahrzeuge, die an dieser Stelle  in Fahrtrichtung Bredenbeck parkten, würden nach Auffassung des Gerichts die Kraftfahrzeugführer zwingen, auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, um den Abschnitt passieren zu können. Da die Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge nicht uneingeschränkt möglich sei, sei das Halteverbot an dieser Stelle zwingend erforderlich, entschied das Gericht. Die Sicherheit des Straßenverkehrs gehe den Parkwünschen der Kraftfahrer vor. Kläger Baumann will am Donnerstag Stellung zu der Entscheidung des Gerichts nehmen.