Region.
Stehen der Genehmigungen für Windenergieanlagen die Flugsicherheit entgegen? Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt am Mittwoch, 2. Mai, über vier Klagen, von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen in der Region Hannover. Die Kläger wollen die Errichtung von Windenergieanlagen umsetzen. Diese Anlagen sollen innerhalb eines Radius von 15 Kilometer um die Flugsicherungseinrichtung Nienburg VOR errichtet werden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung teilte mit, dass der Errichtung der Anlagen entgegenstehe, da die Flugsicherungseinrichtung Nienburg gestört werden könne. Daraufhin lehnte die beklagte Region Hannover die Erteilung der begehrten Genehmigungen ab.
Aktenzeichen: 4 A 4467/15, 4 A 4468/16, 4 A 6850/17 u. 4 A 10932/17