Bantorf.
Gestern, am Dienstag, 16. Oktober, erfolgte eine große Verkehrskontrolle auf der B 65 in Bantorf (wir berichteten). Die Beamten leiteten in mehreren Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Anschnallpflicht, verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen und Erlöschen der Betriebserlaubniswegen technischer Mängel ein. Des Weiteren geriet ein Kleintransporter in die Kontrolle, dessen.zulässiges Gesamtgewicht um 30 Prozent überschritten war. In allen Fällen müssen die Fahrer mit.empfindlichen Bußgeldern rechnen. In die Kontrolle gerieten auch zwei Personen, die wegen Straftaten durch die Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben waren und deren Wohnsitz nicht bekannt war. Damit die jeweiligen Strafverfahren weitergeführt werden können, wurden die entsprechenden Informationen an dieStaatsanwaltschaft übermittelt.
Im Einsatz waren auch speziell ausgebildete Beamte zur Erkennung von gefälschten Dokumenten. So dauerte es auch nicht lange, bis der erste gefälschte griechische Führerschein festgestellt wurde. Den Fahrer erwartet eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Insgesamt wurden sieben gefälschte Dokumente festgestellt und aus dem Verkehr gezogen. Darunter ein Reisepass, zwei Identitätskarten, ein Aufenthaltstitel und zwei weitere Führerscheine. Ein Beschuldigter versuchte noch an der Kontrollstelle seinen gefälschten Reisepass verschwinden zulassen. Es konnte noch vor Ort ermittelt werden, dass diese Dokumente bereits für andere Straftaten eingesetzt worden sind. Die Nutzer dieser Ausweisdokumente erwartet jeweils ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Mittelbarer Falschbeurkundung und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Ferner führten die weiteren Ermittlungen zu der Feststellung, dass durch diese Personen eine illegale Arbeitsaufnahme erfolgte. Noch in der Nacht wurde durch die Staatsanwaltschaft in zwei dieser Fälle die Durchsuchung der Wohnung angeordnet, da zu vermuten stand, dass dort weitere Beweismittel zu finden sind. Die Durchsuchung führte noch zum Auffinden von zwei weiteren gefälschten Ausweisen sowie 3.500 Euro Bargeld in einem Versteck. Das Geld wurde nach neuer gesetzlicher Regelung einbehalten, da die Gesamtumstände den Schluss zulassen, dass es aus unlauterer Quelle stammt. Die Personen wurden nach Feststellung ihrer wahren Identität und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entlassen. Insgesamt wurden drei Fahrer angehalten, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sind. Gegen alle drei wurden Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Fahrzeuge mussten sie stehenlassen, da die Beamten ihnen die Weiterfahrt untersagt hatten. In einem Pkw wurden zwei Personen angetroffen, die sich lediglich als Touristen in Deutschland hätten aufhalten dürfen. Da sich deutliche Hinweise auf eine illegale Arbeitsaufnahme fanden, wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet und die Zentralstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beim Zoll erhält Kenntnis. Es wurden insgesamt fünf Personen und zwei Pkw durchsucht und vier Personen vorläufig festgenommen. Bei drei beschuldigten Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde zur Sicherung des Strafverfahrens insgesamt eine Sicherheit von 1.000 Euro erhoben. Sehr erfreulich war, dass keine Fahrzeugführer festgestellt wurden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Den höchsten Wert hatte ein Fahrer mit 0,26 Promille. Damit bewegte er sich noch im erlaubten Rahmen.