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Einwendungen zu SuedLink sind noch im Juni möglich

Foto:Landvolk

Region.

In dem langjährigen Verfahren zum SuedLink ist nun eine neue Stufe erreicht. Die Vorhabenträger haben die Untersuchungen abgeschlossen und alle Unterlagen für mehrere Vorschläge eines Trassenkorridors der Bundesnetzagentur vorgelegt.

Darunter befindet sich die bekannte Vorzugsvariante. Nur die Bundesnetzagentur wird zum Ende der Bundesfachplanung über den künftigen Korridor entscheiden, darauf weist das Landvolk Niedersachsen hin. Nach den bisherigen Erfahrungen schließt der Verband weitere Überraschungen nicht aus und ruft daher jeden Betroffenen mit einem Eigentums- oder Pachtgrundstück im Trassenkorridor auf, sich das dem Verfahren einzubringen.
Auch auf den nicht bevorzugten Vorschlägen zum Trassenkorridor sollten sich alle Betroffenen innerhalb der Fristen schriftlich an dem Verfahren beteiligen. Nur dann werden sie im weiteren Verfahren im Erörterungstermin berücksichtigt. Hilfen zur Stellungnahme bieten die Landvolkkreisverbände an.

Aktuell haben die Bekanntmachungen der Bundesnetzagentur für die Abschnitte A, B und C der Vorhaben drei und vier nach dem Bundesbedarfsplangesetz (SuedLink) die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen. Die Unterlagen sind einzureichen für Abschnitt A bis  Montag, 24. Juni, für Abschnitt B bis Mittwoch, 12. Juni und für Abschnitt C bis Freitag, 7. Juni. Die schriftlichen Einwendungen mit dem richtigen Betreff müssen den Namen und die vollständige Anschrift enthalten und eigenhändig unterschrieben sein. Der Betreff lautet: Projekt SuedLink-Höchstspannungsleitungen, Vorhaben drei und vier BBPlG, Abschnitte A, B und C, Stellungnahme zum Bundesfachplanungsverfahren. Der entsprechende Abschnitt sollte ebenfalls im Betreff angegeben werden. Die Einwendungen sollten vorzugsweise elektronisch per Onlineformular über die entsprechenden Links unter www.netzausbau.de eingereicht werden.

Soweit ein Erörterungstermin gemäß § 10 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) stattfindet, werden Einwendende über diesen schriftlich oder per Bekanntmachung benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Bundesfachplanung schließt mit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur den Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors, eine Bewertung seiner Umweltauswirkungen und das Ergebnis der Prüfung alternativer Trassenkorridore ein. Der festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren, in dem die Entscheidung über den konkreten Leitungsverlauf getroffen wird.