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Wegen Gefährdung im Straßenverkehr muss sich ein 46-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Hannover verantworten. Er soll Anfang Januar mit seinem PKW VW Passat in die Fahrerseite eines Audi A1 gefahren sein. Der Unfall ereignete sich auf der Bornumer Straße auf Höhe der Kreuzung Nenndorfer Chaussee.
Die Bornumer Straße besteht an dieser Stelle aus drei Fahrspuren, die mittlere Fahrspur ist die Geradeausspur, die linke Fahrspur dient nur als Linksabbiegerspur. Auf der Geradeausspur soll zu diesem Zeitpunkt der Verkehr gestockt haben. Der Angeklagte soll sich auf der Linksabbiegerspur eingeordnet und beim Umspringen der Ampel auf Grün geradeaus losgefahren sein. Auf der Geradeausspur habe sich zu diesem Zeitpunkt ein Zeuge in seinem Audi A1 befunden, der ebenfalls geradeaus gefahren sei. Der Angeklagte soll in die Fahrerseite des Fahrzeugs des Zeugen gefahren sein, wodurch ein Schaden in Höhe von etwa 3.000 Euro entstanden sei. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Unfall aus eigensüchtigen Gründen verursacht zu haben, um den stockenden Verkehr auf der Geradeausspur und eine damit einhergehende Zeitverzögerung zu umgehen.
Das Verfahren wird am 8. August um 8 Uhr behandelt.
Aktenzeichen: 207 Ds 54/18