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Vor dem Amtsgericht Hannover muss sich ein 47 Jahre alter Mann dem Vorwurf der Freiheitsberaubung und der gefährlichen Körperverletzung stellen.
Der Angeklagte soll im Oktober letzten Jahres seine damalige Lebensgefährtin in seiner Wohnung eingeschlossen haben, indem er die Haustür von innen abgeschlossen und den Schlüssel versteckt habe. Sodann soll er seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit dem Handrücken heftig mitten ins Gesicht geschlagen haben, so dass die Nase der Geschädigten geblutet habe. Der Angeklagte soll außerdem seiner damaligen Lebensgefährtin befohlen haben, die Hundehaare weg zu machen, was diese nicht habe erledigen wollen, weil sie bereits am Tag zuvor gesaugt gehabt hätte.
Der Angeklagte soll dann noch mehrfach die Geschädigte geschlagen, sie ins Badezimmer geschubst und ihr dort in das Gesicht getreten haben. Im Folgenden soll er die Geschädigte gemeinsam mit deren Hund auf den Balkon gedrängt und die Balkontür verschlossen haben, so dass die Geschädigte auf dem Balkon im dritten Stock ausgesperrt gewesen sei. Von dort habe die Geschädigte die Rettungskräfte informiert.
Die vor Ort eintreffenden Polizeibeamten sollen die Wohnungstür gewaltsam aufgebrochen haben, nachdem sie die Geschädigte aus der Wohnung um Hilfe rufen gehört hätten.
Aktenzeichen: 252 Ds 40/18