Springe/ Region.
Die Feuerwehr Springe erreichen regelmäßig Anfragen, unerwünschte Wespen- oder Hornissennester zu beseitigen. Doch Schädlingsbekämpfung ist nicht Aufgabe der Feuerwehr.
Es gibt in Mitteleuropa fast 500 verschiedene Wespenarten, von denen nur zwei zu einer bestimmten Jahreszeit lästig werden können: die Deutsche Wespe und die Gewöhnliche Wespe.
Grundsätzlich harmlos sind alle Wespenarten, die ihre Nester freihängend in Gebüschen oder an Gebäuden bauen. Nur im Notfall sollte eine fachgerechte Bekämpfung erfolgen. Jeder Bekämpfungsaktion sollte eine fachliche Beratung durch die untere Naturschutzbehörde Region Hannover, Telefon 0511 61622672, vorausgehen, um die Vernichtung harmloser sowie geschützter Arten zu verhindern. Auch Imker können fachlichen Rat erteilen. Landesverband Hannoverscher Imker Telefon 0511 324339.
Nur in begründeten Notfällen sollten die Nester lästiger Wespenarten durch Fachpersonal chemisch bekämpft werden. Solche Notfälle sind zum Beispiel das Vorkommen von Nestern in, oder an Häusern von Allergikern, an Kinderspielplätzen und Kindergärten sowie immer dann, wenn ein Abstand vom Nest von zwei bis drei Meter in stark frequentierten Bereichen nicht eingehalten werden kann. Die Hornissen, alle Hummel- und alle Wildbienenarten sind besonders geschützt. Ihre Nester dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Region Hannover entfernt werden. Die Mittlere Wespe und die Feldwespen sind in die Rote Liste der gefährdeten Arten aufgenommen worden.
Wer ist zuständig?
In absoluten Notfällen im Bereich öffentlicher Flächen und Gebäude werden Wespennester durch die Feuerwehr beseitigt. Im privaten Bereich muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer beauftragt werden (Adressen im Branchenbuch). Die Kosten trägt der Auftraggeber. Ausnahmegenehmigungen für die Beseitigung von Nestern geschützter Arten können bei der Region Hannover, untere Naturschutzbehörde, beantragt werden.