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Darf der Aldi-Markt in Hemmingen doch erweitert werden?

Standardbild.

Hemmingen.

Darf der Aldi-Markt in Hemmingen doch erweitert werden? Ãœber diese Frage verhandelt heute die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover. Die Verhandlung findet im Sitzungssaal 1 um 10.30 statt.

Dabei wird über die Frage verhandelt, ob die Region Hannover den Antrag der Klägerin auf Erteilung eines Bauvorbescheides im Hinblick auf die Frage, ob im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiet die bauplanungsrechtliche Möglichkeit besteht, den bestehenden Discounter auf eine Verkaufsfläche von 1.200 Quadratmeter zu erweitern, rechtmäßig abgelehnt hat. Die insoweit maßgebliche Änderung des Bebauungsplans trifft für das Vorhabengrundstück die textliche Festsetzung, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe unzulässig sind. Die nunmehr von der Klägerin beabsichtigte Erweiterung der Verkaufsflächen lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, das Vorhaben habe wesentliche Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und die städtebauliche Entwicklung Hemmingens und sei mit städtebaulichem Planungsrecht nicht vereinbar. Die Stadt Hemmingen hatte zuvor das Vorhaben ausdrücklich befürwortet.

Die Klägerin hält den Bebauungsplan wegen zahlreicher Mängel für unwirksam und meint, ihr Vorhaben füge sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.