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Am Dienstag wurde ein 38-Jähriger durch die Bundespolizei ermittelt und festgenommen. Gegen den polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretenen bestanden gleich zwei aktuelle Haftbefehle. Wegen Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz war er zu einer Geldstrafe zu 450 Euro verurteilt worden, beglich aber die offene Rechnung nur teilweise und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Aus der Verurteilung sind aufgrund Mittellosigkeit noch 22 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken. Der Mann ist auch des besonders schweren Falls des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verdächtig. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er dem Haftrichter vorgeführt.