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Brut- und Setzzeit: Anleinen ist Pflicht

Region.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt  am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.

Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Singvögel geschützt werden“, erläutert Dr. Heino Kamieth, Leiter des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz. Dazu gehören viele Vogelarten wie Wachteln, Rebhühner, Kiebitze oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Laubsänger, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den Wäldern.

Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden unter anderem die Feldlerchen in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert. „Die Erholungssuchenden warten dann im späteren Frühjahr vergeblich auf den Gesang der Vögel“, so Kamieth. „Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen und -halter, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten.“