Hannover / Arnum.
Das Amtsgericht Hannover hat erst kürzlich den Geschäftsführer des Freibads in Arnum, Jürgen G., wegen fahrlässiger Tötung verurteilt (wir berichteten). Nun hat die Staatsanwalt sowie der Verurteilte Berufung eingelegt. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine unter Berufung auf den Sprecher der Staatsanwalt Hannover.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert. Der Betreiber des Freibads wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Verteidiger des Geschäftsführers zweifelt an der Schuld seines Mandanten, da es nicht abschließend bewiesen sei, dass der Schachtdeckel von Anfang an offen stand. Nun wird sich das Landgericht Hannover mit dem Fall beschäftigen.