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Bauvorhaben Südschnellweg: Unterlagen liegen bis Mitte Mai aus

Region.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Südschnellwegs (B 3) in Hannover liegen die Pläne in Hannover und Hemmingen seit dem 6. März 2020 öffentlich aus. Die Auslegung endet offiziell am Montag, 6. April 2020. Wegen der Covid-19-Pandemie verbleiben die Unterlagen jetzt an den Orten der Auslegung. So erhalten auch betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, die sich in den letzten Wochen außer Stande gesehen haben, in die Öffentlichkeit zu gehen, eine angemessene Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen. Sie werden bis zum Ende der Einwendungsfrist am 18. Mai 2020 sowohl in Hannover als auch in Hemmingen weiterhin ausliegen.

Im Internet bleiben die Entwurfsunterlagen in digitaler Form ebenfalls bis zum 18. Mai 2020 für die Öffentlichkeit verfügbar (www.hannover.de/Bekanntmachungen).

Auslegungsort in Hannover: Die Eingangshalle der Bauverwaltung der Landeshauptstadt (Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover) ist bis auf Weiteres geöffnet. Die Entwurfsunterlagen können dort neben der Pförtnerloge weiterhin montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden.

Auslegungsort in Hemmingen: Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ist das Rathaus der Stadt Hemmingen (Rathausplatz 1, 30966 Hemmingen) seit dem 18. März bis auf Weiteres nur mit geregeltem Zulass zu betreten. Dafür wurden die „Öffnungszeiten“ reduziert (montags 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags 9 bis 12 Uhr). Die Planunterlagen liegen weiterhin zu den geänderten Öffnungszeiten aus. Interessierte können klingeln, um ins Rathaus zu gelangen. Dringend empfohlen wird allerdings eine telefonische Terminvereinbarung (Durchwahl 0511/4103-174).

Betroffene können sich auch direkt an die Region Hannover, Team Baurecht und Fachaufsicht (Telefon 0511/616-22603) wenden, um Auskünfte zu erhalten.

Hintergrund

Der neue Südschnellweg soll im Bereich Hildesheimer Straße und Willmerstraße in einem innerstädtischen Tunnel verlaufen und im westlichen Projektbereich über neue, größere Brückenbauwerke geführt werden. Im laufenden Planfeststellungsverfahren wird über die Zulässigkeit der Planung entschieden wird. Es wird überprüft, ob die durch das Bauvorhaben betroffenen unterschiedlichen Belange (zum Beispiel Naturschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, verkehrliche Aspekte) in der Planung entsprechend berücksichtigt und ausreichend gegeneinander abgewogen wurden.

Der am Ende des Verfahrens stehende Planfeststellungsbeschluss stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Durchführung der Baumaßnahme dar. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im Falle des Südschnellwegs ist die Region Hannover.