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Barsinghausen unterzeichnet die "Nenndorfer Erklärung"

Die Hauptverwaltungsbeamten der Städte Barsinghausen, Bückeburg, Porta Westfalica, Seelze und der Samtgemeinden Nenndorf, Nienstädt und Lindhorst haben die "Nenndorfer Erklärung" unterzeichnet.

Barsinghausen / Region.

Mehrere Kommunen haben sich mit der Unterzeichnung der "Nenndorfer Erklärung" für eine bedarfsgerechte Lösung in Bezug auf den Ausbau der Fernverkehrsverbindung zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet und der nachhaltigen Verbesserung des Schienenpersonenverkehrs zwischen Hannover und dem Ruhrgebiet ausgesprochen.

Auf Initiative des Samtgemeindebürgermeisters Mike Schmidt wurde die sogenannte „Nenndorfer Erklärung“ von den Hauptverwaltungsbeamten der Städte Barsinghausen, Bückeburg, Porta Westfalica, Seelze und der Samtgemeinden Nenndorf, Nienstädt und Lindhorst unterzeichnet. Die Unterzeichnung der Nenndorfer Erklärung stellt den Auftakt für den gemeinsamen Einsatz für eine bedarfsgerechte Lösung in Bezug auf den Ausbau der Fernverkehrsverbindung zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet und der nachhaltigen Verbesserung des Schienenpersonenverkehrs zwischen Hannover und dem Ruhrgebiet dar. Hierbei geht es speziell um die Planungen zum Ausbau der Bahnstrecke Bielefeld - Hannover.

Durch die einzelnen Unterzeichner wurde deutlich gemacht, dass man Maßnahmen und Umsetzungen zur Entflechtung des Schienenpersonennah- und -fernverkehrs sowie des Güterverkehrs grundsätzlich begrüße. Die Planungen für den Ausbau müssen jedoch gewährleisten, dass ein möglichst großer Nutzen für die Allgemeinheit einer möglichst geringen Belastung für den einzelnen Betroffenen gegenübersteht.

In Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten die Hauptverwaltungsbeamten in diesem Sachverhalt eine Bürgerschaft von 160.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Zusammenschluss vereinfacht die Korrespondenz, da so vereint ein größerer Kreis von Bürgerinnen und Bürgern vertreten wird.

Man beteiligt sich durch gemeinsame Arbeit mit den Bürgerinitiativen aktiv am Verfahren um die Planungen, Maßnahmen und Umsetzungen, damit die für die Allgemeinheit bestmöglichste Situation erreicht wird. Durch die Hinzuziehung einer externen Rechtsanwaltskanzlei sollen die in der Vergangenheit zum Teil nur oberflächlich erfolgten Planungen bezüglich des Bundesverkehrswegeplans und die damit zusammenhängende Auslotung möglicher Korridore überprüft werden. Dies soll dem Ziel dienen, dass alle in Frage kommenden Möglichkeiten ausgiebig überprüft und ausgeschöpft werden.

Die Barsinghäuser Verwaltung weist andere interessierte Kommunen darauf hin, dass dieser Zusammenschluss keinesfalls abschließend ist. Es gilt „je mehr - desto gehörter“, sodass sich interessierte Kommunen melden können, um ihre Bürgerinnen und Bürger ebenfalls durch die Mitarbeit in diesem Zusammenschluss interessenorientiert zu vertreten.