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Klage gegen die Marktkirche Hannover auf Unterlassung des Einbaus eines von dem Künstler Markus Lüpertz entworfenen Glasfensters
Beim Landgericht Hannover liegt eine Klage des Erben des in der Zeit von 1946-1959 für den Wiederaufbau der Marktkirche verantwortlichen Architekten gegen die durch den Kirchenvorstand vertretene Marktkirche vor. Mit der Klage soll verhindert werden, dass ein von Künstler Markus Lüpertz entworfenes Fenster (sogenanntes „Reformationsfenster") in das mittlere Südfenster der Marktkirche eingebaut wird.
Der Kläger beruft sich darauf, dass der Einbau des Reformationsfensters das Urheberrecht des Architekten verletze. Er ist davon überzeugt, dass das geplante Glasfenster dem gotisch geprägten Innenraum der Marktkirche widerspreche, da es keines der dort verkörperten Wesens- und Stilmerkmale aufweise. Das von dem Architekten geschaffene Bauwerk und der von Markus Lüpertz geschaffene Entwurf stünden in offenem Widerspruch.
Bereits vorgerichtlich hätten sich die Parteien über den Entwurf, die Anfertigung sowie einen eventuellen Einbau des Reformationsfensters ausgetauscht, nachdem der Kirchenvorstand dem Kläger mitgeteilt habe, dass der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder der Marktkirche anlässlich des Reformationsjubiläums ein Buntglasfenster schenken wolle. Auch im Zuge von persönlichen Gesprächen sei allerdings keine Einigung erzielt worden.
Das Gericht wird nach der Zustellung der Klage an die Beklagte das schriftliche Vorverfahren durchführen, im Zuge dessen der Rechtsstreit durch vorbereitete Schriftsätze beider Parteien aufbereitet wird.