Region.
Den Reisebeginn hatte sich ein 28-jähriger Deutscher anders vorgestellt.
Anstatt den Urlaubsflieger nach Hurghada/Ägypten zu besteigen, wurde der Fluggast bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei verhaftet.
Nach Verurteilung wegen Betrug zahlte der Betroffene die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro nicht und entzog sich im weiteren Verfahren der Strafvollstreckung.
Der haftbefreiende Geldbetrag konnte auch vor Ort nicht aufgebracht werden. Daher erfolgte zur Verbüßung der 90-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe die Überstellung an die Justizvollzugsanstalt Hannover.