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Das Amtsgericht verhandelt am 5. Juni ein Verfahren wegen mutmaßlicher Brandstiftung. Der Angeklagte soll im August das Bett seiner ehemaligen Lebensgefährtin angezündet haben. Aufgrund der erheblichen Rußablagerungen in allen Räumen sei die Wohnung anschließend zumindest vorübergehend unbewohnbar gewesen.
Aktenzeichen: 251 Ds 7/18