Anzeige
Anzeige
Anzeige

And the winner is ...

Region.

Ob Firmenevent oder private Feier – das Johanniterhaus Kloster Wennigsen bietet den passenden Rahmen für außergewöhnliche Veranstaltungen in einem exklusiven Ambiente: "Die traditionsreiche Geschichte, die malerische Lage und unser zugewandter Service mit einer ambitionierten Küche sorgen für eine besondere Atmosphäre des traditionellen Miteinanders", so Geschäftsleiter Marco Kurzok.

Gemeinsam mit con-nect.de und leine-on.de ermöglichte das Johanniterhaus den Gewinn eines Einkaufsgutscheins im Wert von 50 Euro, einzulösen in einer der WIG (Wirtschaftliche Interessengemeinschaft Wennigsen) angeschlossenen Unternehmen. Dazu musste nur eine Frage richtig per eMail beantwortet werden - und die Losfee dann noch das richtige Händchen haben. 

Wir hatten gefragt, zu welchem Kloster das Johanniterhaus gehört. Antwort C: Kloster Wennigsen war natürlich richtig.

Unter den vielen richtigen Antworten hat die Losfee nun Karl-Friedrich Borchling aus Gehrden gezogen. Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn eines Einkaufsgutscheins im Wert von 50 Euro.

Der Termin für die nächste Runde steht schon fest: Am 13. November um 12 Uhr startet die nächste Quiz-Runde mit Rapstruck KFZ-Service in Wennigsen.

Hintergrund: Jede Frage bleibt immer von Dienstag, 12 Uhr, bis zum darauf folgenden Samstag, 12 Uhr, aktuell. Spätere Zusendungen können nicht mehr gewertet werden. Die Gewinner werden stets eine Woche nach Beginn des Gewinnspiels (dienstags um 12 Uhr) informiert. Mehrfachzusendungen werden pro Verlosung nur einmal in die "Lostrommel" gegeben. Das bedeutet: Zu einer Frage mehrere eMails mit der gleichen eMail-Adresse und der richtigen Antwort zu versenden, ermöglicht nur eine Teilnahme an der Auslosung. Mitspielen dürfen nur nach dem Gesetz volljährige Personen (über 18 Jahre), die in der Region Hannover mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Namen der Gewinner und der Wohnort werden veröffentlicht, nicht veröffentlicht werden die Straße und das Alter. Mitarbeiter und deren direkte Angehörige des jeweiligen Verlosungs-Partners und Mitarbeiter und deren direkte Angehörige von con-nect und leine-on dürfen nicht an der Verlosung teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.