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Amtsgericht Wennigsen: mehr Aufgaben, weniger Personal

MdL Sebastian Lechner (CDU), Justizministerin Barbara Havliza (CDU), MdL Kerstin Liebelt (SPD) und Michael Gerdes, Direktor des Amtsgerichts Wennigsen.

Wennigsen/Springe.

Justizministerin Barbara Havliza besucht "ihre" Gerichte, 160 sind es in Niedersachsen, Nummer 135 und 136 waren am Montag an der Reihe, das Amtsgericht (AG) Wennigsen und Springe.

"Wir möchten nicht, dass der Bürger denkt, er kommt hier in einen Hochsicherheitstrakt, sagt Michael Gerdes, Direktor des Amtsgreichts Wennigsen, und verweist auf die Glastür. Die öffnet sich automatisch und führt Besucher meistens direkt an den Empfang: "Es gibt sieben Sicherheitsstufen bei den Gerichten, wir sind Stufe 7".

Das AG Wennigsen übernimmt viele Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. "Jemand braucht einen Erbschein oder einen Grundbucheintrag. Aber es ist auch wichtig, dass sich alle, die hierherkommen, sicher fühlen, auch Zeugen in einem Prozess," ergänzt Gerdes. Bei Bedarf ergrieft er zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.  Dafür steht auch eine Sicherheitschleuse im Eingangsbereich.

Ministerin Barbara Havliza gefällt der umgebaute helle Vorraum, in dem zur Zeit Bilder der Künstlerin Christine Wartenberg hängen. Aber Havliza mag auch die vier Gerichtssäle. Mit den Mitarbeitern spricht sie vor allem über die Arbeitsbelastung. Das sind sechs Richter, sieben Rechtspfleger, 25 Mitarbeiter im nichtrechtlichen Dienst, sechs im Wachmeisterdienst und noch einmal vier Gerichtsvollzieher, die nebenan sitzen. "Es sind kontinuierlich weniger geworden,"sagt Gerdes. Dass das nicht mehr kleine, aber auch noch nicht mittelgroße Amtsgericht Vakanzen und Ausfälle nur schwer abfangen kann, weiß Havliza: "Da spürt man natürlich jeden Ausfall, jeder Erkrankung ganz massiv".

Zur Belastung der Mitarbeiter tragen auch zusätzliche Aufgaben bei - eine steigende Zahl von Betreuungsfällen oder der Richtervorbehalt für die Fixierung während einer psychiatrischen Unterbringung. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich entschieden, dass eine sogenannte Fünf- oder Sieben-Punkt-Fixierung von Psychiatriepatienten von absehbar mehr als einer halben Stunde einer richterlichen Genehmigung bedarf. Das ist vor allem für die Bereitschaftsdienste aufwändig. "Wer zur Fixierung ansteht, kann natürlich nicht ins Gericht gebracht werden, da muss der Richter hin," erläutert Justizministerin Havliza. 

Gut zwei Stunden sind es, dann bricht die Ministerin mit den beiden Landtagsabgeordneten Sebastian Lechner (CDU) und Kerstin Liebelt (SPD) wieder auf. Am Amtsgericht Springe wird sie ähnliches hören.