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aha muss nicht zahlen

Standardbild.

Barsinghausen.

Das Urteil ist gefallen: Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat der Klage der Abfallgesellschaft aha stattgegeben. Aha klagte gegen die Stadt Barsinghausen, da diese aufgrund des Streiks der Müllabfuhr im April eine Ersatzmaßnahme zur Müllbeseitigung vorgenommen und die Kosten in Höhe von 225 Euro aha in Rechnung gestellt hat.