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600 Euro Schadensersatz: Zwölfjährige muss zahlen

Arnum / Region.

Um 12 Uhr hat vor dem Amtsgericht Hannover die Verhandlung gegen ein zwölfjähriges Mädchen begonnen. Sie soll gemeinsam mit ihrer Freundin widerrechtlich einen Pferdehof in Arnum betreten und Ponys geritten haben. Neben beschädigten Reitzubehör wurde ein Pony durch eine Metallstange verletzt und musste tierärztlich behandelt werden. Die Klägerin fordert nun eine Schadensersatzhöhe von 981,88 Euro. Die Beklagte behauptet, ihre Freundin habe ihr erzählt, dass die Ponys ihr gehören würden und ein Geschenk des Freundes ihrer Mutter seien und die Koppel ebenfalls ihrer Mutter gehören würde. Die Beklagte meint, dass sie deswegen für die Beschädigungen nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, weil sie auf die Angaben ihrer Freundin vertraut habe.

 Update 12.02 Uhr: 

Tränenreicher Start in die Verhandlung: Die Beklagte konnte ihre Tränen nicht zurückhalten.

Update 12.06 Uhr:

Laut Aussage des jungen Mädchens wurde sie von ihrer Freundin "gezwungen", mit auf den Pferdehof zu kommen. Die Beklagte gibt an, "nichts gemacht" zu haben. Ihre Freundin habe die Tiere geschlagen. Laut der Beklagten soll ihre Freundin behauptet haben, dass der Hof dem Ex Freund ihrer Mutter gehöre. 

Update 12.09 Uhr: 

Das junge Mädchen gibt an, "nur kurz" auf einem Pferd geritten zu sein. Ihre Freundin habe das schwangere Tier geritten und soll dabei runter gefallen sein. Die Tiere sollen sich erschreckt und "durch die Gegend gelaufen" sein. Dabei habe sich das schwangere Pferd verletzt. Die Beklagte rief einen Tierarzt und wollte gehen. Ihre Freundin sollte auf diesen warten, da die Beklagte nach Hause wollte. Ihre Freundin habe dies nicht getan und soll gegangen sein. Eins der Pferde solle die Freundin "einfach stehen gelassen" hat.

Update 12.21 Uhr: 

Die Beklagte gibt an, von ihrer Freundin zum Einbruch gezwungen worden sei. Auf Nachfrage der Richterin erklärt sie, dass ihre Freundin drohte "Lügen über sie und ihrer Mutter" in der Schule zu verbreiten. Während des Einbruches soll die Beklagte mehrmals gesagt haben, dass sie nach Hause wolle. Doch sie musste "alles tun, was" ihre damalige "Freundin wollte".

 Update 12.29 Uhr: 

Das junge Mädchen erklärt, sie habe nur mitgemacht, weil ihre Freundin das wollte. 

Update 12.31 Uhr: 

Der Anwalt der Klägerin liest dem Gericht einen Brief vor, den die Beklagte an die Besitzer des schwangeren Pferdes geschrieben hat. Dort erklärte die Beklagte den Sachverhalt anders. In dem Brief erklärte sie, dass sie das schwangere Tier geritten sei. Das Mädchen erklärt, ihre Freundin habe sie gezwungen, den Brief so zu formulieren. "Sie sagte, ich solle die ganze Schuld auf mich nehmen." 

In einem weiteren Brief erklärte die Mutter, dass die Freundin öfter geklaut und gelogen habe. Auch die Beklagte bestätigte die Wesenszüge ihrer Freundin. 

Update 12.40 Uhr: 

Können sich die Parteien einigen? Nach der Aussage der Beklagten, wollen der Anwalt der Klägerin und der Verteidiger einen Vergleich finden. 600 Euro soll die Beklagte zahlen. Zwei Drittel der Verhandlungskosten soll die Beklagte, und ein Drittel die Klägerin tragen. Die Verhandlung ist beendet. Nach Aussagen der Richterin soll ein weiteres Verfahren gegen beide Mädchen laufen. Die Besitzerin soll die Mädchen auf Erstattung der tierärztlichen Behandkungskosten verklagt haben. Da die Kosten sich auf mehr als 5.000 Euro belaufen, wird die Klage vor dem Landgericht verhandelt. 

 

Zwar ist die Zwölfjährige nach Gesetz noch nicht strafmündig, das ist man erst ab einem Alter von 14 Jahren. Da das Mädchen allerdings wusste, dass sie mit dem Einbruch eine Straftat begang, konnte die Klägerin einen Zivilprozess und Schadensersatz von der Beklagten fordern.