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Ein 22-Jähriger muss wegen sexueller Belästigung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 17. August bis zum 28. Januar in acht Fällen in Stadtbahnen andere Fahrgäste in sexueller Weise belästigt zu haben. Hierbei soll er in jedem Fall seine Hand an oder unter das Gesäß der ausschließlich weiblichen Mitfahrerinnen geführt haben. Aufgrund des Alters der jungen Frauen von unter anderem 14 und 15 Jahren wird die Strafsache vor dem Jugendrichter als Jugendschutzsache verhandelt.
Aktenzeichen: 322 Ds 65/19