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Neue Einbahnstraßenregelung in "Kleine Bergstraße"

Gehrden.

Die Einbahnstraßenregelung in der „Kleine Bergstraße“ ist geändert worden. Sie verläuft jetzt in entgegengesetzter Fahrtrichtung zur bisherigen Regelung vom Schäfereiweg zur Großen Bergstraße. Hintergrund der Änderung ist die Tatsache, dass die Kleine Bergstraße aufgrund ihrer geringen Fahrbahnbreite als enge Straße im Sinne der Straßenverkehrsordnung einzustufen ist. Deshalb gilt ein gesetzliches Haltverbot in der gesamten Straße für Fahrzeuge, die einen geringeren Freiraum als 3,05 Meter für den fließenden Verkehr lassen (CON berichtete). Um den Anliegern weiterhin ein Parken zu ermöglichen, kann mit der Fahrtrichtungsänderung jetzt der an der südlichen Seite gelegene Bord zum Parken mitgenutzt werden, sodass genügend Platz für den fließenden Verkehr verbleibt. Zusätzliche Verkehrsschilder im Schäfereiweg und in der Großen Bergstraße weisen die Verkehrsteilnehmer auf die Änderung in der Verkehrsführung hin.