Gehrden.
Die „Kleine Bergstraße“ trägt ihre Straßenbezeichnung zu Recht. Die Anliegerstraße zwischen Großer Bergstraße und Schäfereiweg hat nicht nur einen kurzen Verlauf, sondern ist auch sehr schmal. Die Fahrbahnbreite beträgt nur 4,40 Meter. „Für den Kraftfahrzeugverkehr, insbesondere für die ungehinderte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen und Abfallentsorgungsfahrzeuge muss eine Fahrspurbreite von 3,05 Metern vorhanden sein. Sonst fahren sie über den Gehweg. Ein generelles und gesetzliches Parkverbot kommt bei zu schmaler Fahrbahnbreite zum Zuge“, rechnete Fachdienstleister Frank Born in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Brandschutz und Gefahrenabwehr vor. In der schmalen „Kleinen Bergstraße“ gilt damit eigentlich ein gesetzliches Parkverbot am Fahrbahnrand, weil die Fahrspur zu stark eingeengt wird.
„Durch die Anlieger ging ein spürbarer Aufschrei, zumal auf den Grundstücken mit der älteren Bebauung keine Einstellplätze vorhanden sind“, so Born. Als Lösung für die künftige Parksituation wird jetzt die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung angeordnet. Danach ist die „Kleine Bergstraße“ vom Schäfereiweg in Richtung Große Bergstraße befahrbar. Die Kraftfahrzeuge könnten zum Parken den schmalen Seitenstreifen an der Südseite der Kleinen Bergstraße mitnutzen. Ein Ein- und Aussteigen auf der Beifahrerseite ist dann allerdings nicht möglich. Die Parkflächen werden besonders markiert, damit die Zufahrt zu den Grundstückseinfahrten nicht behindert wird. „Die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung und die Parkmarkierungen kommen sofort, wenn die Witterung die Markierungsarbeiten zulassen“, so Frank Born zum Zeitplan. Mit der Nutzung des Seitenstreifens auf der Südseite der Kleinen Bergstraße soll ein weiteres Parken in der schmalen Straße zulässig sein.