Anzeige
Anzeige
Anzeige

Abgesagte Ratssitzungen werden nachgeholt – Vertrag zum Kauf des Fachwerkhauses am Thie ist unterzeichnet

Fachwerkhaus am Thie.

Anzeige
Anzeige

Barsinghausen. Wie bereits in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember mitgeteilt, hat am Morgen des 15. Dezember die Kommunalaufsichtsbehörde die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass es Zweifel an der ordnungsgemäßen Herstellung der Öffentlichkeit bei der für den gleichen Abend geplanten Ratssitzung geben könnte. Dieser Sachverhalt wurde durch die Verwaltung umfassend geprüft.

Anzeige

Gegenstand der Prüfung war letztlich nicht nur die Sitzungsfolge vom Dezember 2022, sondern angesichts der erleichternden Pandemie-Regelungen des NKomVG der gesamte Sitzungslauf seit dem März 2021. Im Zentrum der Prüfung stand die Fragestellung der Öffentlichkeit der Sitzungen. Im Ergebnis der Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass angesichts der einschlägigen rechtlichen Regelungen die Sitzungen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind und in der Folge die getroffenen Beschlüsse auch wirksam sind. Da angesichts der Neuheit der Regelung im Zusammenspiel mit den zum Teil schwer nachvollziehbaren und sich rasch überholenden bundes- und landesgesetzlichen Corona-Regelungen und mangels entsprechender Rechtsprechung keine letzte Sicherheit für dieses Ergebnis gegeben werden kann, ist es aus Sicht der Verwaltung geboten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen möglichst rechtssicheren Zustand zu erreichen. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Städtetag hat die Verwaltung ein Vorgehen und Verfahren erarbeitet, das mögliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Sitzungen und getroffenen Beschlüsse beseitigt.

Dazu ist nun vorgesehen, dass die für das weitere Handeln der Stadt notwendigen Beschlüsse vom Rat rückwirkend bestätigt werden. Dazu wird zunächst am 19. Januar eine Sitzung des Rates der Stadt Barsinghausen in Präsenz in der Alten Zeche stattfinden, in der vor allem die Beschlüsse, die für das weitere Vorgehen und für die Arbeit von Rat und Ausschüssen notwendig sind, bestätigt werden sollen. Es schließt sich eine Ratssitzung am 26. Januar an, in der sowohl die Beschlüsse der ausgefallenen Sitzung vom 15. Dezember 2022 beraten als auch die rückwirkend zu bestätigenden Beschlüsse für den betroffenen Zeitraum seit dem Frühjahr 2021 gefasst werden sollen. Der Bürgermeister hat die Fraktionsvorsitzenden am Donnerstagmorgen über diesen Sachstand informiert. Die Einladung zur Ratssitzung am 19. Januar wird am heutigen Tage den Ratsmitgliedern zugehen und fristgerecht und ordnungsgemäß bekanntgemacht.

Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltung bis auf Weiteres keine Sitzungen des Rates und der Ausschüsse unter Anwendung der Corona-Regelungen in Form einer Videokonferenz durchführen wird. So sehr die Verwaltung die angesichts der komplexen Lage entstandenen Irritationen nachvollziehen kann, und sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt, so wenig kann sie nachvollziehen, dass die umfangreichen Informationen der Verwaltung verkürzt und sogar unkorrekt vorab an die Öffentlichkeit weitergegeben wurden, was sicherlich zu weiteren unnötigen Irritationen in der Bevölkerung geführt hat.

„So misslich die Situation auch ist, ist es unser Ziel, mögliche Schäden von der Stadt Barsinghausen abzuwenden beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen. Dies sollte das Ziel aller Beteiligter sein“, appelliert Bürgermeister Henning Schünhof. Auslöser für den oben genannten Hinweis der Kommunalaufsichtsbehörde ist eine Eingabe aus der Bürgerschaft, in der die Rechtsmäßigkeit der Ratssitzung, in der der Kauf der Immobilie Marktstraße 18 beschlossen wurde, infrage gestellt wird. Wie der Bürgermeister unterstreicht, sei er durch das Kommunalverfassungsgesetz dazu verpflichtet, die Beschlüsse des Rates umzusetzen. Mit der zwischenzeitlich erfolgten Vertragsunterzeichnung durch die Verwaltung sei er dieser Pflicht nachgekommen. Der Hinweis der Kommunalaufsichtsbehörde mitsamt der Eingabe aus der Bürgerschaft erreichte die Stadtverwaltung erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages.