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Stadt versendet neue Steuerbescheide – Neuen Hebesätze kommen zum Tragen  

Rathaus Barsinghausen.

Barsinghausen. Am 10. Januar wird die Stadt Barsinghausen die sog. Jahresanfangsbescheide für die Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer sowie Gewerbesteuer versenden. Mit den neuen Bescheiden gehen in diesem Jahr Änderungen, insbesondere im Bereich der Grundsteuer, einher..

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 die Grundsteuer in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt, da diese auf veralteten Bewertungsgrundlagen basierte. Der Gesetzgeber wurde daher vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Grundsteuer in Deutschland zu reformieren, damit diese zukünftig gerechter und verfassungskonform erhoben wird. Dieser Aufforderung kam der deutsche Gesetzgeber im November 2019 nach und führte ein neues Bundesmodell ein. Gleichzeitig wurde den Bundesländern ermöglicht, neben dem neuen Bundesmodell eigene Modelle zur Grundsteuer zu entwickeln und anzuwenden. Von dieser Möglichkeit machte das Land Niedersachsen Gebrauch: Die Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke wird in Niedersachsen zukünftig nach dem sogenannten Flächen-Lage-Modell ermittelt. Das Modell kombiniert die Fläche der Grundstücke und Gebäude mit ihrer Lage. Für die Berechnung des Lagefaktors wird der Bodenrichtwert des Grundstücks mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Stadt Barsinghausen verglichen und bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrages berücksichtigt. 

Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Grundsteuer A) hingegen richtet sich künftig nach dem neu geregelten Bewertungsgesetz des Bundes (neues Bundesmodell), bei dem der sogenannte Ertragswert zugrunde zu legen ist. Wohnteile eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaftlich gehören nun zum Grundvermögen und werden ab dem 01.01.2025 zur Grundsteuer B veranlagt.

Aufgrund der neuen Regelungen mussten alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland neu bewertet werden. Hierfür waren alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bewertung des Grundbesitzes ist der 01.01.2022.

Auf der Grundlage der eingereichten Steuererklärungen hat das Finanzamt neue Grundsteuermessbeträge ermittelt und diese den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bekannt gegeben. Gleichzeitig wurden die Grundsteuermessbescheide elektronisch an die Gemeinden übermittelt.

Die vom Finanzamt überreichten Daten bilden die Grundlage für die Ermittlung der neuen Grundsteuerbeträge, welche die Stadt Barsinghausen in den Grundsteuerbescheiden ab Anfang Januar 2025 bekannt geben wird.

Das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ setzt auf eine vollständig andere Bewertung des Grundbesitzes als dies nach dem bis 31.12.2024 geltenden Recht der Fall war. Die beiden Bewertungsmodelle, und damit auch die Grundsteuermessbeträge für 2024 und ab 2025, sind nicht miteinander vergleichbar.

Anhand der vom Finanzamt übermittelten Daten wurden bei der Stadt Barsinghausen daher regelmäßig Hochrechnungen vorgenommen, um das Grundsteueraufkommen ab 01.01.2025 zu ermitteln. Diese Hochrechnung wurden den Haushaltsansätzen für das Jahr 2024 gegenübergestellt, um die vom Gesetzgeber geforderten aufkommensneutralen Hebesätze zu ermitteln.

Grundsätzlich sollen die Kommunen hinsichtlich ihrer Grundsteuereinnahmen durch die Reform nicht schlechter gestellt werden. Aufkommensneutralität für die Stadt Barsinghausen bedeutet dabei, dass die Stadt durch die Grundsteuerreform keine Mehr- oder Mindereinnahmen haben wird. Gleichwohl wird die individuelle Grundsteuer ab 2025 trotz des aufkommensneutralen Hebesatzes für die einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer höher oder niedriger ausfallen als bis 2024.

In seiner Sitzung vom 12.12.2024 hat der Rat der Stadt Barsinghausen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab 01.01.2025 beschlossen:

- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 994 v. H.

- Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke): 665 v. H.

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die neu beschlossenen Hebesätze an den gesetzlich zu ermittelnden aufkommensneutralen Hebesätzen orientieren und insoweit nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens bei der Stadt Barsinghausen führen werden.

Den Grundsteuerbescheiden wird ein Informationsschreiben beigefügt, das die wesentlichen Aspekte der Grundsteuerreform erläutert. Darin finden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer unter anderem Hinweise zu den neuen Bewertungsgrundlagen sowie die Kontaktdaten der Anlaufstellen, an die sie sich bei Fragen zum Grundsteuerbescheid wenden können.

Jeder Steuerpflichtige wird gebeten, die Grundsteuerbescheide und das beigefügte Informationsschreiben sorgfältig zu prüfen.