Barsinghausen.
Für das Lehrschwimmbecken an der Adolf-Grimme-Schule will die Verwaltung Fördermittel aus einem neuen Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen beantragen. Wie Erster Stadtrat Thomas Wolf berichtete, soll die mögliche Höchstförderung von einer Million Euro beantragt werden. Dringend nötig ist im Lehrschwimmbecken die energetische Sanierung der Außenwand, die Erneuerung der abgehängten Decke und das Kellerfundament. Laut Wolf sollten sich die Gesamtkosten auf zwei Millionen Euro belaufen, jedoch steht diese Summe für eine Gesamtsanierung. Wie Karl-Heinz Neddermeier (CDU) sagte, gehe er von maximal 500.000 Euro Kosten für die drei Baumaßnahmen aus.
Wolfgang Meier, Vorsitzender des Förvereins Lehrschwimmbecken, erklärte, dass der Verein die Federführung der Maßnahmen übernehmen würde, wenn in einem Vertrag die Verantwortlichkeiten geregelt werden. „Wir müssen Haftung und Regress mit der Verwaltung klären“, sagte er.
Die Mitglieder des Sozialausschusses stimmten dem Vorschlag der Verwaltung bei einer Enthaltung durch die Grünen zu.
Das Land Niedersachsen bringt mit bis zu 100 Millionen Euro als ersten Schritt der den Kommunen zugesagten eine Milliarde Euro ein Sportstättensanierungsprogramm auf den Weg. Ziel ist der Erhalt der bestehenden (Breiten-) Sportinfrastruktur und die Reduzierung des vorhandenen Sanierungsstaus.
Die geplante Laufzeit des Programms ist angedacht von Beginn 2019 bis Ende 2022. In diesem Zeitraum wird es vier Antragsstichtage geben.
Zu den fünf Förderschwerpunkten gehören:
1. Kommunale Sporthallen
2. Kommunale Hallenschwimmbäder
3. Kommunale Sportfreianlagen
4. Sportleistungszentren
5. Vereinsportstätten (Antrag der jeweiligen Vereine erfolgt direkt beim Landessportbund)
Der Schwerpunkt der Förderung soll dabei auf den kommunalen Sporthallen und Hallenschwimmbädern liegen. Die Richtlinie ist aktuell noch nicht in Kraft getreten, da u.a. noch Gespräche zwischen dem Landessportbund und den Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ausstehen.
Die Mindestförderung (40 Prozent der Gesamtsumme) seitens des Landes beträgt 50.000 Euro, die Höchstförderung im Bereich der Hallenschwimmbäder 1.000.000 Euro. Das Land begründet diese Summe mit dem besonders hohen Sanierungsstau bei Hallenbädern, den zahlreichen Bäderschließungen sowie der nachlassenden Schwimmfähigkeit von Kindern und Erwachsenen, sowie der auch in 2018 wieder gestiegenen Zahl der Todesfälle aufgrund von Ertrinken in Niedersachsen.