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Heckenschnitt: Achtung, bald kommt die Schonzeit

Hohenbostel.

Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel–Bördedörfer informiert ĂŒber Heckenschnitt im FrĂŒhjahr. In einigen Tagen wird wieder das GerĂ€usch der KettensĂ€gen verstummen. Der Grund ist, vom 1. MĂ€rz bis 30. September dĂŒrfen bundesweit Hecken, BĂŒsche, lebende ZĂ€une und BĂ€ume nicht geschnitten oder gerodet werden, die sogenannte Schonzeit

Alle BĂ€ume und StrĂ€ucher, sowohl in der freien Landschaft als auch in PrivatgĂ€rten mit besetzten Nestern oder bewohnten Höhlen, seien streng geschĂŒtzt und dĂŒrfen keinesfalls beseitigt werden. Hier kommt der Bestandsschutz nistender und brĂŒtender Vögel zum Tragen. Dazu sind auch die kommunalen Baumschutzsatzungen zu beachten. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der BĂ€ume sind auch wĂ€hrend der Schonzeit erlaubt. Dabei muss aber strengste RĂŒcksicht auf brĂŒtende Vögel genommen werden. Es ist auch verboten „wild lebende Pflanzen ohne vernĂŒnftigen Grund von ihrem Standort zu nehmen oder zu Nutzen“. Auch der beliebte Strauß aus Weidenzweigen unterliegt dieser Regelung. Die WeidenkĂ€tzchen sind eine lebenswichtige erste Nahrungsquelle fĂŒr Bienen, Hummeln und andere Insekten. Es geht hier nicht um die Gehölze, vielmehr um den Vogel- und Insektenschutz. Bei Vergehen oder VerstĂ¶ĂŸen drohen Bußgelder. FĂŒr einige Vergehen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Siedler fordern alle auf, darauf zu achten und sich entsprechend zu verhalten.