Barsinghausen.
Die Diskussion um den Standort einer neu gebauten Wilhelm-Stedler-Schule geht in eine weitere Runde: Lehrer und Eltern der WSS werden am kommenden Dienstag im Schulausschuss (18 Uhr, Schulzentrum Spalterhals) eine Unterschriftenliste für den Neubau der WSS an der Kirchstraße übergeben. Außerdem wird die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen nach Beratung des Tagesordnungspunktes 4 (Standort des Neubaus der Wilhelm-Stedler-Schule) einen Antrag auf Verschiebung der Entscheidung um sechs Wochen stellen. „Es gibt eine Vielzahl von ungeklärten Fragen“, so die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Westphal. „Wir sollen über viele Millionen Steuergelder und die bauliche Zukunft unserer Innenstadt entscheiden und haben hierfür keinerlei Grundlage“, kritisierte sie.
Deshalb haben SPD, Grüne (und FDP) die entscheidungserheblichen Fragen erneut formuliert und gemeinsam schriftlich an die Verwaltung geschickt. Der Fragenkatalog sieht wie folgt aus:
Grundlagenermittlung
Mit welchen Baukosten (grobe Ermittlung) ist bei den jeweiligen Standorten, aufgeschlüsselt nach folgenden Aspekten, zu rechnen:
Vorbereitung des Baugeländes,
Neubau des Schulgebäudes (am Standort Schulstraße mit und ohne Sporthalle),
Herrichtung des Schulhof- und Außengeländes (am Standort Schulstraße inkl. Neuanlegung des Außensportgeländes und am Standort WSS Herrichtung bzw. Neuanlage des bestehenden Außensportgeländes)?
Ist ein Anschluss des Neubaus am Standort Schulstraße an das Blockheizkraftwerk möglich?
Falls es möglich ist, mit welchen Kosten für den Anschluss an das BHKW ist zu rechnen?
Falls es nicht möglich ist, mit welchen Mehrkosten für eine eigenständige Energie- und Wärmeversorgung ist zu rechnen? Und inwieweit würde die Auslastung des BHKW reduziert werden?
Sofern am Standort Schulstraße gebaut würde:
Mit welchen Kosten für eine eigenständige Stadtbücherei in der Innenstadt wird kalkuliert?
In was für einem Kostenrahmen würde sich ein öffentlicher Veranstaltungs- und Sitzungssaal (inkl. der Stadtbücherei) in der Kirchstraße bewegen?
Wäre es möglich, einen gesicherten Überweg vom Standort Schulstraße über die Deisterstraße zur Glück-Auf-Halle zu gewährleisten (Zebrastreifen, Ampel)?
Sofern die SuS für die Phase des Abriss- und Neubaus am jetzigen Standort in das bestehende Gebäude in der Schulstraße ausgelagert würden, auf wie viele zusätzliche Container müsste zurückgegriffen werden, damit die WSS vollständig untergebracht wäre? Mit welchen Kosten wäre zu rechnen?
Welchen Einfluss hat es auf die Geschwindigkeit des Vorhabens und die Notwendigkeiten der Ausquartierung, wenn der Neubau am jetzigen Standort in 2-3 Abriss- und Bauabschnitten durchgeführt würde?
Wie stellt sich der zeitliche Ablauf des gesamten Projekts an beiden Standorten in Verbindung mit den Neubau- und Sanierungsvorhaben am Schulzentrum am Spalterhals bei Vergabe des Projekts „Neubau WSS“ an einen Totalunternehmer und bei einer konventionellen Planung und Vergabe dar?
Wäre es aus Sicht der Verwaltung unter dem Gesichtspunkt des § 12 KomHKVO nicht sinnvoll, vor dem Treffen der Standortentscheidung die Leistungsphasen 1-2 der HOAI für beide Standortalternativen vollständig abzuarbeiten?
Nachnutzung
Ist die Nachnutzung des jetzigen Standorts der Wilhelm-Stedler-Schule mit Gewerbe und Gastronomie mit den Gewerbetreibenden (z.B. Unser Barsinghausen e.V.) besprochen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist es sinnvoll, für den Einzelhandelsstandort Innenstadt eine quantitative Erweiterung in der Kirchstraße vorzunehmen? Bestünde die Gefahr des Leerstands an anderen Stellen in der Innenstadt? Welche Einschätzung hat hier die Verwaltung hinsichtlich der Frage, inwieweit die weitere Schaffung von Möglichkeiten für Einzelhandel und publikumsintensiven anderen ‚Betrieben‘ (Anwaltspraxen, Steuerberatung, Ärzte, Versicherungen, pp.) am MSA Platz / Kirchstraße zu einem Verdrängungswettbewerb in der Innenstadt führt bzw. in Konkurrenz zu den Planungen Volkers Hof und Citycenter steht?
Hält die Verwaltung beide Standorte für gleich gut geeignet - im Rahmen der Nachnutzung - den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum (Stichwort: sozialer Wohnungsbau auf der „hoch attraktiven innerstädtischen Fläche“) zu schaffen bzw. schaffen zu lassen?
Zu welchem Zeitpunkt hält die Verwaltung es für realistisch - im Falle des Verschwindens der WSS am jetzigen Standort - die Gebäude für die Nachnutzung errichtet zu haben bzw. wie lange würde die entstehende Brachfläche voraussichtlich unbebaut bleiben?