Barsinghausen. Die FDP-Ratsfraktion fordert von der Stadtverwaltung eine deutlich transparentere Darstellung der finanziellen Entwicklung und der geplanten Investitionen. Angesichts zahlreicher Großprojekte – vom Neubau des Wasserwerks über eine neue Schule und den Umbau des Schulzentrums, dem Neubau eines Schwimmbades, bis hin zur Ertüchtigung der Grundschulen für den Ganztagsbetrieb - es sei dringend notwendig, den Überblick zu behalten..
„Immer neue Vorhaben mit teils erheblichen Kosten werden im Rat diskutiert und angestoßen“, sagt die FDP-Ratsfrau Kerstin Wölki, „Doch weder die Ratsmitglieder noch die Bürgerinnen und Bürger haben aktuell einen vollständigen Überblick über die Gesamtkosten, den Zeitplan und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt in den kommenden Jahren.“
Die FDP fordert daher, dass die Stadtverwaltung eine umfassende Übersicht aller laufenden und geplanten Projekte vorlegt. Diese soll enthalten:
- eine Aufstellung sämtlicher investiven Vorhaben,
- eine Kostenschätzung mit Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren,
- Angaben zur Finanzierung (inkl. Fördermittel, Kredite, Eigenanteile),
- eine Einschätzung der jeweiligen Dringlichkeit,
- sowie einen Vorschlag zur politischen Priorisierung.
„Nur mit einer solchen Gesamtübersicht können wir als Ratsmitglieder verantwortungsvoll entscheiden, was unsere Stadt sich leisten kann – und was nicht. Wir brauchen eine solide und nachvollziehbare Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen“, so Wölki.
Ziel sei nicht nur eine bessere politische Steuerung, sondern auch eine transparente Kommunikation gegenüber der Bürgerschaft.
Die FDP ist überzeugt: Nur wer offenlegt, was geplant ist und was es kostet, kann Vertrauen schaffen und eine nachhaltige Finanzpolitik gestalten.
Von der Stadtverwaltung sagt Stadtbaurat Tobias Fischer auf Nachfrage der Redaktion dazu: „„Die Stadtverwaltung bearbeitet auf Basis des im letzten Jahr beschlossenen und mittlerweile genehmigten Haushalt die aktuellen Aufgaben der Jahre 25/26. Die darin enthaltene und ebenfalls beratene, beschlossene und genehmigte mittelfristige Finanzplanung ist hierbei als strategische Leitlinie für Ausgaben und Einnahmen enthalten. Ein kontinuierlicher Abgleich der Randbedingungen sichert die kommunalen Finanzen dabei ab.“