Barsinghausen.
Nach langem Hin und Her ist der Fortbestand der Bert Brecht-Schule erst einmal gesichert. In der vergangenen Woche wurden sieben Fünftklässler eingeschult, eigentlich sechs Schüler zu wenig. Doch die Landesschulbehörde hat nach vielen Gesprächen Anfang August dem Fortbestand zugestimmt. Allerdings behält es sich die Behörde vor, zum Schuljahr 2019/20 eine erneute Prüfung der Anmeldezahlen durchzuführen und die Genehmigung dann möglicherweise zu widerrufen. Der aktuelle Sachstand zu der Förderschule ist heute Abend Thema im Schulausschuss. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18 Uhr in der Aula der Adolf-Grimme-Schule, Langenäcker 32.
Mit Schreiben vom 26. April 2018 beantragte die Verwaltung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde die Fortführung der Bert-Brecht-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (BBS). Dem Schreiben waren eine Prognose der Schülerzahlen sowie ein Maßnahmenplan zur schulischen Inklusion beigefügt.
Am 30. Mai 2018 lehnte die Landesschulbehörde den Antrag auf Fortführung u.a. aufgrund der nicht erreichten Mindestschülerzahl von 13 Schülerinnen und Schülern zunächst ab und gab die Möglichkeit einer Stellungnahme seitens der Verwaltung bis zum 15. Juni 2018.
Am 15. Juni 2018 übersandte die Verwaltung der Landesschulbehörde die Stellungnahme und ging dabei erneut auf die Berechnung der Schülerzahlen ein.
Mit Schreiben vom 18. Juni 2018, welches praktisch erst mit Beginn der Sommerferien bei der Verwaltung eintraf, erteilte die Landesschulbehörde die Genehmigung zur Fortführung der Bert-Brecht-Schule, kündigte diese jedoch mit Schreiben vom 28. Juni 2018 den Widerruf der Genehmigung an und gab der Stadt die Möglichkeit zur Stellungnahme, da die erforderliche Anzahl von 13 Neuanmeldungen von Lernenden in der Zwischenzeit nicht erreicht worden sei. In einem erneuten Schreiben verwies die Verwaltung auf die bislang ergriffenen Maßnahmen (Pressearbeit, Möglichkeit der Anmeldung von Schülerinnen und Schülern bei der Verwaltung etc.) und auf die Tatsache, dass es schwer sei, Eltern, die ihr Kind ursprünglich an der BBS anmelden wollten, in den Sommerferien zu erreichen.
Erneut wandte sich die Verwaltung an die Landesschulbehörde und bat um eine Verlängerung des Zeitraums zur Erreichung der geforderten Mindestschülerzahlen von 13 bis zum Ende der Herbstferien, besser noch bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.
Die Niedersächsische Schulbehörde forderte die Verwaltung auf, die am 27. Juli erreichten Anmeldezahlen mitzuteilen, erst dann würde eine Entscheidung fallen. Eine Zahl von zehn Anmeldungen sei zwischenzeitlich aber ausreichend.
Auf Nachfrage teilte die Landesschulbehörde am 2. August 2018 mit, dass nunmehr der Fortbestand gesichert sei und vorerst nicht erwogen werde, die Genehmigung zurückzuziehen. Allerdings behalte es sich die Behörde vor, zum Schuljahr 2019/20 eine erneute Prüfung der Anmeldezahlen durchzuführen und ggf. die Genehmigung dann zu widerrufen.