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CDU und FDP Barsinghausen wollen maximale Gebühr für Straßenreinigung begrenzen

Barsinghausen.

CDU und FDP wollen eine Billigkeitsregelung bei der Straßenreinigungsgebührensatzung.    

Das Thema der Straßenreinigungsgebühren in Barsinghausen ist weiterhin ein ungelöstes Problem. Viele Bürger begrüßen die Leistung der Stadt und bezahlen auch die überschaubare Gebühr von einigen 10 Euro bis zu 150 Euro pro Jahr für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Der Antrag einer anderen Ratsfraktion, die Straßenreinigungssatzung und damit die Gebühr ganz abzuschaffen, ist aus rechtlichen Gründen nicht machbar. Dieses wurde während der Beratung in der letzten Finanzausschusssitzung deutlich. Der Antrag wurde zurückgezogen. Die Ausgestaltung der Satzung wurde der Stadt, wie auch vielen anderen Kommunen in Niedersachsen, vom Verwaltungsgericht quasi vorgegeben. Für einige Mitbürger wird diese Satzung zu einem großen Problem. Sie müssen in Barsinghausen bis zu 4.000 Euro für die Straßenreinigung aufbringen. Dieses halten CDU/FDP für nicht gerechtfertigt.

Da eine Nennung einer Obergrenze nicht unmittelbar in einer Gebührensatzung verankert werden darf, schlägt die CDU/FDP Gruppe eine Billigkeitsregelung neben der Straßenreinigungssatzung vor, die automatisch eine Obergrenze für die Straßenreinigungsbeiträge von 250 Euro für jeden Gebührenzahler vorsieht. Die CDU/FDP Gruppe hofft, dass es für diese Regelung im Rat der Stadt eine Mehrheit gibt und damit eine befriedigende Lösung für Barsinghausen gefunden wurde kann.