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Land hat Corona-Verordnung angepasst

Region.

Das Land Niedersachsen hat seine Auslegung der aktuellen Corona-Verordnung konkretisiert und angepasst.

Demnach dürfen Handy-Shops wieder öffnen. Sie sind nach Auslegung des Landes Dienstleistungsunternehmen, die die telefonische Erreichbarkeit von Menschen sicherstellen. Grundvoraussetzung ist hierbei immer die Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln. Die aktualisierte Corona-Verordnung gilt ab heute.