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Hemmingen bietet Unternehmen Hilfe an

Hemmingen.

Wegen des Coronavirus brechen bereits einigen Unternehmen die Einnahmen weg, bei anderen sind finanzielle Verluste absehbar. Die Stadt Hemmingen vereinfacht nun bis zum Jahresende ihre Verfahrensweise zur Stundung von Steuerpflichten, um Unternehmen zu entlasten.

„Die Stadt Hemmingen ist aktiv gefordert, Betrieben und Unternehmen pragmatische Hilfe anzubieten. Wir können zwar rechtlich keine Unterstützungsleistungen anbieten, aber wir können auf den Zeitpunkt und die Höhe unserer Forderungen Einfluss nehmen, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern und Arbeitsplätze in der Stadt Hemmingen zu erhalten“, so Bürgermeister Claus-Dieter Schacht-Gaida. 

Bei einer Gewerbesteuerpflicht bis 50.000 Euro wird auf bestimmte Nachweispflichten verzichtet, sofern keine Zweifel aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens des Steuerpflichtigen bestehen. In diesen Fällen soll auch auf Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden. Für Stundungsentscheidungen ab 50.000 Euro ist der Verwaltungsausschuss zuständig. „Auch dort sollen Erleichterungen für Betriebe möglich sein. Ich werde dem Verwaltungsausschuss hierzu in der nächsten Sitzung einen Vorschlag unterbreiten“ kündigt Schacht-Gaida an.

Ãœberdies besteht die Möglichkeit, auf Antrag beim Finanzamt die Vorauszahlungen für 2020 zu reduzieren, wenn klar ist, dass das voraussichtliche Unternehmensergebnis niedriger als bisher prognostiziert ausfallen wird. 

Ein entsprechender Vordruck für den Antrag auf Stundung steht auf Website der Stadt Hemmingen zur Verfügung. Unternehmen können diesen ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und eingescannt zurückschicken an steuern(at)stadthemmingen.de oder Fax 0511 -4103 130. Für weitere Fragen steht den Gewerbesteuerpflichtigen der Service Finanzen der Stadt Hemmingen unter der Telefon-Nr. 0511/4103-168 bzw. -120 zur Verfügung.