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Doppelmord Holtensen - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts

Ayas A. mit seinen Verteidigern. Archivbild: Prozessauftakt Doppelmord Holtensen am Landgericht Hannover.

Karlsruhe/Holtensen. Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten Ayas A. u. a. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in Revision. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt..

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen übernahm der Angeklagte A. die Kfz-Werkstatt der späteren Tatopfer, konnte jedoch den vereinbarten Kaufpreis zunächst nur ratenweise, später gar nicht mehr zahlen. Um sich seiner Gläubiger zu entledigen und in der Hoffnung, an das in der Wohnung der Eheleute nach seiner Kenntnis versteckte Bargeld zu gelangen, verschaffte er sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung, tötete zunächst den arglosen und daher wehrlosen Karsten U. und anschließend die auf das Geschehen aufmerksam gewordene Ehefrau Sabine U. jeweils mit zahlreichen Messerstichen.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Karlsruhe/Holtensen. Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten Ayas A. u. a. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in Revision. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.

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Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen übernahm der Angeklagte A. die Kfz-Werkstatt der späteren Tatopfer, konnte jedoch den vereinbarten Kaufpreis zunächst nur ratenweise, später gar nicht mehr zahlen. Um sich seiner Gläubiger zu entledigen und in der Hoffnung, an das in der Wohnung der Eheleute nach seiner Kenntnis versteckte Bargeld zu gelangen, verschaffte er sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung, tötete zunächst den arglosen und daher wehrlosen Karsten U. und anschließend die auf das Geschehen aufmerksam gewordene Ehefrau Sabine U. jeweils mit zahlreichen Messerstichen.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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