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Unfall Kirchdorfer Rehr – Staatsanwaltschaft zieht Revision gegen Marco. S zurück

Tag der Urteilsverkündung zum Unfall Kirchdorfer Rehr vor dem Landgericht Hannover am 17. April 2023.

Die Verteidigung nach dem Urteil am 17. April 2023.

Die Eltern nach dem Urteil am 17. April 2023.

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Barsinghausen. Nach dem Unfall auf der Straße Kirchdorfer Rehr Ende Februar, bei dem zwei Kinder in Folge eines Autorennens verstarben, wurde am 17. April das Urteil gefällt. Die Angeklagte Ewa P. wurde zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, der Mitangeklagte Marco S. zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Mordanklage der Staatsanwaltschaft bestätigte das Gericht nicht. Sowohl Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft wollten damals in Revision gehen. Wie ist der aktuelle Sachstand und wann ist die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof?

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Nach dem Urteil zeigten sich sowohl die Verteidigung als auch die Eltern unzufrieden mit dem Urteil. Ist es für die Angeklagten zu hoch, fühlten sich die Eltern der verstorbenen Kinder aufgrund der geringen Haftstrafen selbst bestraft. Die Verteidigung erklärte nach dem Urteil, dass sie in Revision gehen werden, um das Urteil anzufechten, so auch die Staatsanwaltschaft.

Auf Nachfrage von Con-nect.de beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heißt es: „Zu dem genannten Verfahren ist beim Bundesgerichtshof noch keine Revision eingegangen.“ Was ist da los?

Die Staatsanwaltschaft wurde ebenfalls angefragt. Von dort heißt es, dass die Revision gegen das Urteil von Ewa P. – da es von der Mordanklage stark abweicht – weiterhin bestand hat und eingereicht wurde. „Die Revision gegen den Angeklagten S. hat die Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Beide Angeklagten haben ebenfalls Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt und diese auch begründet“, erklärt Staatsanwältin Kathrin Söfker. Die Akten seien Ende Juli an den BGH versandt worden. „Die Versendung erfolgt über die Generalstaatsanwaltschaft Celle, die ebenfalls noch eine rechtliche Prüfung vornimmt, so dass sich die Weiterleitung der Akten an den BGH etwas hinziehen kann“, so Söfker weiter, „Mit einer Entscheidung dürfte daher zeitnah nicht zu rechnen sein.“

Aufgrund der Revision ist das Urteil gegen S. noch nicht rechtskräftig und eine mögliche Haftstrafe musste noch nicht angetreten werden, während Ewa P. weiterhin in Haft ist. P. werden die 21 Tage Untersuchungshaft aus Polen und die sieben Monate in Deutschland auf die Strafe angerechnet. Die Fahrerlaubnis wurde der Angeklagten Ewa P. für fünf Jahre, dem Angeklagten Marco S. für drei Jahre entzogen.