Wennigsen.
Die Pandemie trifft viele Vereine hart und macht Zusammenkünfte fast unmöglich. Doch das Frühjahr ist klassisch die Zeit der Jahreshauptversammlungen mit der Entlastung des Vorstands, Finanzplänen und Wahlen.
In der Satzung der Wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft Wennigsen (WIG) ist festgeschrieben, dass die Jahreshauptversammlung im ersten Quartal eines jeden Jahres stattzufinden hat. Der Vorstand hat daher überlegt, wie er dem nachkommen kann und dabei das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entdeckt. Das ermöglicht es eben auch, wenn Online-Zusammenkünfte nicht Gegenstand einer Satzung sind, diese durchzuführen – das Gesetz gilt zunächst bis zum 31. Dezember. Gesagt, getan: ein virtueller „Stammtisch“ hat bereits als Testlauf stattgefunden, nun traut sich der Verein auch eine virtuelle Jahreshauptversammlung zu. Die Themen sind dabei recht überschaubar: Berichte, Entlastung des Vorstands, Festlegen des Jahresbeitrags und der Fälligkeit sowie die Wahl eines Kassenprüfers. Die virtuelle Jahreshauptversammlung findet am 25. Februar nicht-öffentlich statt.
Vorstand und Geschäftsstelle stehen anderen Wennigser Vereinen gerne Rede und Antwort, sofern es zum Procedere oder der Technik Fragen gibt. Eine eMail an geschaeftsstelle(at)wig-wennigsen.de dient zur Kontaktaufnahme.