Wennigsen. Regionspräsident Steffen Krach hat am Montag, 27. Dezember 2021, die Allgemeinverfügung der Region Hannover zum Böllerverbot unterzeichnet. In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sind darin Straßen und Plätze festgelegt, auf denen aus Gründen des Infektionsschutzes in der Silvesternacht von 21 bis 7 Uhr kein Feuerwerk gezündet werden darf. Die Region Hannover setzt damit § 7b der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus um..
Der Paragraph untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden – auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.
14 der 21 Städte und Gemeinden haben Straßen und Plätze für das Böllerverbot aus Infektionsschutzgründen benannt, die Eingang in die Allgemeinverfügung der Region Hannover gefunden haben. Darüber hinaus kann es sein, dass Kommunen in eigener Zuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörden zum Beispiel aus Brandschutzgründen in bestimmten Bereichen Feuerwerksverbote erlassen. Diese Verbote gelten zusätzlich.
Krach appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner, grundsätzlich auf Feuerwerk zu verzichten und erinnerte an die geltenden Kontaktbeschränkungen: „Wenn wir sehen, was aktuell bei unseren europäischen Nachbarn und auch in Großbritannien los ist, tun wir gut daran, Ansammlungen zu meiden. Das Böllerverbot ist ein aktiver Beitrag zum Infektionsschutz und hilft hoffentlich, die Welle, die mit der Omikron-Variante auf uns zurollt, abzumildern.“
An diesen Stellen gilt das Böllerverbot in der Gemeinde Wennigsen:
Bahnhof Wennigsen (Deister), Kurt-Schumacher-Straße 1, 6-22, Heister
Die Allgemeinverfügung ist unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de bekannt gemacht worden. Eine vollständige Liste der Region befindet sich als PDF-Datei unter diesem Artikel.