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Verdacht auf Kindesmissbrauch in Wennigsen – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Amtsgericht Wennigsen.

Wennigsen. Am heutigen Mittwoch, 2. März, bestätigte die Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage, dass sie Anklage gegen einen Wennigser wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs erhoben hat. Diese Anklage wurde dem Anwalt des Verdächtigen zugestellt. .

Gleich zu Beginn sei gesagt, dass zunächst die Unschuldsvermutung gegenüber dem Verdächtigen gilt.

Der Fall stellte die Staatsanwaltschaft vor einige Probleme. Zunächst wurde der Fall nicht von Eltern bei der Polizei gemeldet, sondern 2021 von Dritten. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft mussten dann erst einmal Opfer ausfindig machen. Lange war nicht klar, ob ein hinreichender Tatverdacht hergestellt werden könne. Der Ermittlungsstand bewegte die Staatsanwaltschaft letztendlich aber dazu, nun Anklage zu erheben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verdächtigen vor, dass er im Rahmen von Klavierstunden im März/Juni 2021 zwei Mädchen (fünf und sieben Jahre alt) im Genitalbereich berührt haben soll. Die Schwierigkeit sei bei diesem Fall, dass die mögliche Tatzeit bereits länger zurück liege und im Rahmen der Verhandlung abgewartet werden muss, inwieweit die Aussagen der Mädchen verwertbar sind. „Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung“, betont Erste Staatsanwältin Kathrin Söfker, „Es muss abgewartet werden, was die Hauptverhandlung ergibt.“

Die Verhandlung wird im Wennigser Amtsgericht stattfinden. Einen Termin gibt es aktuell noch nicht.