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TIPP DER WOCHE: Das gilt ab 1. April

TIPP DER WOCHE.

Zum 1. April gibt es wieder einige Veränderungen, die für den Alltag eine Rolle spielen. Unser Tipp der Woche stellt zwei Änderungen vor.

So sind nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Wald- und die Landschaftsordnung zum Schutz von freilebenden Tieren wie Rehe, Hasen, Fasanen oder Rebhühner in der Zeit vom  1. April bis zum 15. Juli, der so genannten Brut- und Setzzeit des Wildes, im Wald und in der freien Landschaft Hunde an der Leine zu führen. Das gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden. Verstöße gegen die Anordnung können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden können.

Außerdem werden auf vielen Friedhöfen die Rasengräber ab April wieder gemäht. Die Gräber sollten daher bis zum 31. März vorsorglich von Grabschmuck geräumt werden. Die Dinge, die sich zu diesem Zeitpunkt noch auf den Gräbern befinden, müssen von den Friedhofsverwaltern häufig abgeräumt und entsorgt werden.