Wennigsen. Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und TenneT planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich das Gesamtvorhaben im Abschnitt B (Scheeßel bis Bad Gandersheim/Seesen) im Planfeststellungsverfahren. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Kartierungsarbeiten statt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Mit den geplanten Untersuchungen soll keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden sein. In Wennigsen sollen die Kartierungsarbeiten im Februar 2022 beginnen. .
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird, und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt.
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Wennigsen im Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Wennigsen zur öffentlichen Einsicht aus:
Gemeinde Wennigsen (Deister),
Bauverwaltung, Hauptstr. 1-2,
30974 Wennigsen (Deister)
(nach telefonischer Terminabsprache: 05103 7007-67).
Mitarbeiter von TenneT, oder von ihnen beauftragte Firmen, informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümer und Nutzungsberechtigte zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.
Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.