Wennigsen.
Die Mehrheit der Fraktionen im Rat der Gemeinde Wennigsen spricht sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (STRABS) zum neuen Jahr aus. Die CDU spricht sich ebenfalls für eine Abschaffung aus, jedoch erst ab 2020. Bürgermeister Christoph Meineke hingegen will an der STRABS festhalten. Mit einer Informationsvorlage beleuchtet Meineke nun drei Finanzierungsmodelle, die am Donnerstag um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Wennigsen besprochen werden sollen.
Wiederkehrende Beiträge, einmalige Beiträge oder eine Grundsteuererhöhung - Diese drei Möglichkeiten stehen in der Gemeinde Wennigsen derzeit zur Debatte. Bei den einmaligen Beiträgen, wie die STRABS aktuell in Wennigsen abgerechnet wird, übernehmen die Anlieger einen Anteil an den fälligen Straßenarbeiten. Betroffen sind Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte Wohnstraßen, Straßen mit innerörtlichem Verkehr und Straßen mit überwiegend Durchgangsverkehr. Die Anteile sind gestaffelt in verschiedene Kategorien wie Gehwege, Fahrbahnflächen, Parkflächen und so weiter. Die Kostenbeteiligung der Anlieger liegt zwischen 30 und 75 Prozent.
Kommunen können durch eine Satzung bestimmen, dass die jährlichen Investitionsaufwendungen für bestimmte oder sämtliche Verkehrsanlagen im Gemeindegebiet als wiederkehrender Beitrag erhoben werden, wie es am Beispiel Springe zu sehen ist. Hier werden die Investitionskosten auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern innerhalb einer Abrechnungseinheit verteilt. Ein Vorteil dieses Modells ist, dass die Zahlung in jährliche Raten gestaffelt ist.
Als drittes Modell besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer zu erhöhen, sollten die STRABS wegfallen. Haushaltsrechtlich gebe es jedoch keine Möglichkeit auf Verwendungsverpflichtung, da Steuern dem allgemeinen Haushalt der Kommune zufließen und das Prinzip der Gesamtdeckung gilt.
Meineke empfiehlt eine Abschaffung der STRABS nur dann, sollte es zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen. Die zukünftigen Hebesätze können jedoch vorab nicht bestimmt werden, da "nur grobe Kostenschätzungen vorgenommen werden können". Aktuell wird jedoch eine Erhöhung von 60 Punkten vorgeschlagen. "In den Folgejahren müsste bei vorgesehener Bautätigkeit zwingend eine weitere, deutliche Erhöhung vorgenommen werden", heißt es in der Vorlage der Verwaltung. "Aufgrund der zu klärenden Sonderfälle, der derzeit äußerst schwer zu kalkulierenden Baukostensteigerungen und dadurch benötigten Gegenfinanzierungen sowie der landespolitischen Diskussion muss eine Abschaffung und Kompensation in Höhe von 60 Punkten bei der Grundsteuer B zum 1. Januar zumindest äußerst kritisch gesehen werden. Eine Erhöhung um rund 100 Punkte im ersten Schritt dürfte eher der haushalterischen Realität entsprechen", heißt es in der Vorlage.