Wennigsen. Die Gemeinde Wennigsen hat die Satzung über die Entschädigung von Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder und sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Gemeinde Wennigsen veröffentlicht. Aufgrund des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hatte der Rat der Gemeinde Wennigsen die Satzung bereits 2021 beschlossen. .
Den Mitglieder des Rates, die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder, die Mitglieder der Ortsräte und die sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigungen. Die Entschädigung soll u.a. Verdienstausfälle und Fahrtkosten ausgleichen.
Die Ratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und nicht in Verbindung mit Sitzungen durchgeführte Ortsbesichtigungen, zu denen sie in Ausübung ihres Mandats von der Gemeinde förmlich eingeladen wurden, sowie für höchstens 20 Fraktions- und Gruppensitzungen kalenderjährlich ein Sitzungsgeld von 20 Euro je Sitzung; die Fahrkosten für die Fahrten innerhalb der Gemeinde sind in diesem Betrag enthalten. Darüber hinaus wird den Ratsmitgliedern eine Pauschalentschädigung von 100 Euro monatlich gewährt. Wird eine Dauer von 3 Stunden überschritten, ist ein weiteres Sitzungsgeld zu gewähren. Eine Sitzung, die über 24.00 Uhr hinausgeht, zählt als Sitzung des Tages, an dem sie begonnen wurde. Bei mehreren Sitzungen an einem Tage dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder gezahlt werden. Zur Fortbildung der Ratsmitglieder können die Fraktionen bzw. Einzelvertreter einen Betrag von 100 Euro pro Jahr pro Mitglied geltend machen.
Ratsmitglieder mit besonderen Funktionen erhalten eine zusätzliche Entschädigung. Er beträgt für den Stellvertreter des Bürgermeisters monatlich 170 Euro und für die Fraktions-/Gruppenvorsitzenden 60 Euro.
Ratsherren, die im Rahmen der Mitgliedschaft der Gemeinde Wennigsen zu Mitgliedern des Nds. Städtetages berufen wurden, erhalten eine zusätzliche jährliche Aufwandsentschädigung, soweit diese nicht durch den Nds. Städtetag selbst entschädigt werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt für Mitglieder oder Stellvertreter im Präsidium 300 Euro, Ausschussmitglieder erhalten 100 Euro.
Die Satzung ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.