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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 - „Land und Kommunen werden gemeinsam an die Umsetzung gehen"

Symbolfoto Schule. Quelle: pixabay.

Region. Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht.  Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. Dieser wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet und soll mit Beginn des Schuljahres 2029 abgeschlossen sein..

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sei gleichermaßen wichtig wie zeitlich und finanziell anspruchsvoll, sagt Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Es ist deshalb entscheidend, dass alle Ebenen an einem Strang ziehen und nach pragmatischen Lösungen für den Einstieg suchen."

Die Landesregierung führt deshalb mit den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV) regelmäßig Gespräche. Das Land wird die Personalkosten für die achtstündige Betreuung an den Schulen für die Ganztagsbetreuung entsprechend des Ganztagsschulerlasses finanzieren und somit erhebliche Mittel in das Personal und die Qualität im Ganztag investieren. Das Land übernimmt künftig die Hälfte der 30-prozentigen Investitionskosten und teilt sich diesen Kofinanzierungsanteil mit den Kommunen. Dafür hat Niedersachsen in den Jahren 2024 bis 2027 insgesamt 55 Millionen Euro eingeplant. Kultusministerin Hamburg: „Es sind intensive, aber sehr konstruktive Gespräche. Das ist ein sehr wichtiger Baustein zu einer Verständigung und Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Umsetzung des Rechtsanspruchs." Vom Bund erhält Niedersachsen für den Ausbau dieser Maßnahme zudem rund 278 Millionen Euro. Derzeit klären Bund und Land die letzten Feinheiten der dafür erforderlichen Förderrichtlinie ab. Das Land setzt sich dafür ein, dass diese spätestens bis Ende des Jahres veröffentlicht werden kann.

Auch bei den Betriebskosten wird das Land neben der Finanzierung des Personals im Ganztag 10 Prozent der seitens des Bundes ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehenden Mittel zum Ausgleich der laufenden Belastungen an die Kommunen weiterreichen.

Schon heute ist der Ausbau der Ganztagsschulen in Niedersachsen weit fortgeschritten, die Quote bei Grundschulen beträgt aktuell rund 69 Prozent. An welchen Grundschulen und in welcher Form (offen, teil- oder vollgebunden) der Rechtsanspruch umgesetzt wird, liegt in der Entscheidungshoheit der Schulen und Schulträger. Das Land werde hier keine Vorgaben machen, so die Ministerin: „Die Schulen und Schulträger vor Ort wissen am besten, was passt. Wir wollen ihnen bei dieser großen Herausforderung größtmöglichen Handlungsspielraum und Flexibilität geben."

Wie viele zusätzliche Lehrkräftestunden eine Schule erhält, hängt von der Zahl der Kinder ab, die am Ganztag teilnehmen. Von diesem Zusatzbedarf können in der Regel bis zu 40 Prozent der Stunden kapitalisiert werden. Aus diesem Budget können Schulen weiteres pädagogisches Personal einstellen oder Kooperationsverträge mit externen Partnern abschließen. Externe Kooperationspartner werden in Zukunft verstärkt bei der Ausgestaltung eines guten Ganztages eingebunden, für Schülerinnen und Schüler ergeben sich dadurch wichtige Teilhabemöglichkeiten. Durch den Fachkräftemangel und die ambitionierte Zeitschiene wird das Land in Absprache mit den Kommunen Übergangsregelungen treffen, die eine Umsetzung in 2026 ermöglichen. Ministerin Hamburg: „Wir stehen hier in engem Austausch und guten Gesprächen mit den Kommunen und den Kooperationspartnern."

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Rechtsanspruch im Ãœberblick: bildungsportal-niedersachsen.de/ganztag/grundlagen-ganztagsschule