Wennigsen.
750.000 Euro soll der Wennigser Wasserpark von der Gemeindeverwaltung Wennigsen erhalten. Das Geld soll als Baukostenzuschuss für die Sanierung und für die Außenanlagengestaltung des Wasserpark genutzt werden. Zur Finanzierung wurden vom Wasserpark zwei Förderanträge gestellt: Einmal beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Zuwendung zur Förderung der integrierten, ländlichen Entwicklung (ZILE)) und bei der Region Hannover (Regionaler Kofinanzierungsfonds (REKO)), die bei Eingang direkt auf das Konto der Gemeinde weitergeleitet werden sollen.
Die Gemeindeverwaltung kann die, wenn der Rat der Vereinbarung mit dem Wasserpark zustimmt, die Vereinbarung nicht kündigen, jedoch die sofortige Rückzahlung der Zuwendung verlangen. Dafür müsste der Fördermittelbescheid zurückgenommen oder widerrufen werden, die Sanierung und die Außenanlagengestaltung nicht verwirklicht werden, müsste den übernommenen Pflichten nicht nachgegangen werden, der Baukostenzuschuss nicht zweckentsprechend genutzt werden, oder müsste über das Vermögen des Wasserparks beispielsweise ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet werden. Aktuell liegt der Verwaltung kein Fördermittelbescheid vor, auch sei nach wie vor nicht klar, in welcher Höhe der Wasserpark bezuschusst wird. Die Entscheidung soll spätestens im Frühsommer fallen.
Am Montag konnte der Ausschuss keine Entscheidung treffen (wir berichteten). Nun soll der Rat einen Beschluss fassen.