Region. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat zum Oktober ein neues Gesamtverteilkontingent für den Zeitraum von Oktober 2024 bis einschließlich März 2025 festgesetzt. Das Land geht dabei von einer Gesamtzahl von rund 11.000 Geflüchteten aus, die in den kommenden sechs Monaten in den niedersächsischen Kommunen untergebracht und versorgt werden müssen..
Im Vergleich zum vorangegangenen Verteilkontingent (April bis September 2024) wird somit von einer geringeren Zahl schutzsuchender Personen in Niedersachsen ausgegangen. Dieser positive Trend zeigt sich auch beim Vergleich der monatlichen Zugangszahlen: Laut EASY-System hatten zum Beispiel allein im September 2023 rund 3.670 Menschen in Niedersachsen Schutz gesucht. In diesem Jahr waren es im gleichen Zeitraum rund 1.750 Personen. Insgesamt verzeichnet Niedersachsen in diesem Jahr zum Stichtag 30.09.2024 bisher 14.170 Personen, im Vorjahr waren es zum gleichen Zeitpunkt bereits rund 20.570 Personen.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt: „Durch die Neufestsetzung des Verteilkontingentes haben die Kommunen nun wieder eine aktuelle Planungsgrundlage für die kommenden Wochen und Monate. Uns ist bewusst, dass der aktuelle Abwärtstrend bei den Zugangszahlen noch nicht zu einer signifikanten Entspannung der Lage in den Kommunen führt. Das Ziel der Länder und des Bundes muss es angesichts der hohen Zugangszahlen seit 2015 sein, die Zahl der Menschen, die in Deutschland und in Niedersachsen Schutz suchen, nachhaltig zu reduzieren und Geflüchtete in Europa fairer zu verteilen. Ein wichtiges Instrument sind derzeit insbesondere die Kontrollen an den östlichen und südlichen Binnengrenzen der Bundesrepublik.
Diese werden aus meiner Sicht leider notwendig bleiben, bis das gemeinsame europäische Asylsystem ‚GEAS‘ umgesetzt ist. Auch in Niedersachsen tun wir weiterhin alles, um die Kommunen bei der Bewältigung der Lage zu unterstützen: So bauen wir zum Beispiel die Erstaufnahmekapazitäten weiter aus und verteilen Personen mit einer geringen Bleibeperspektive in der Regel nicht auf die Kommunen. Sie bleiben stattdessen bis zur Ausreise in den Einrichtungen der Landesaufnahmehörde.“
Die Kommunen sind mit Erlass über die Neufestsetzung des Gesamtverteilkontingentes informiert worden. Bei der Höhe des Gesamtverteilkontingentes ist zu beachten, dass es sich um eine Prognose handelt, die den jeweiligen Kommunen als Orientierungshilfe für die kommenden sechs Monate dienen soll. Es ist möglich, dass Änderungen der Zugangs- und Verteilsituation eintreten. Nach Ablauf des Gesamtverteilkontingentes erfolgt eine Neufestsetzung.
Die Prognose zur Verteilung auf die einzelnen Kommunen kann der Tabelle im Anhang dieser Mitteilung entnommen werden.
Hintergrund:
Die Berechnung des Verteilkontingentes erfolgt vorwiegend auf Grundlage der Bevölkerungszahl der jeweiligen Kommune sowie unter Berücksichtigung bestehender Über- und Unterquoten bei der bisherigen Aufnahme. Das vergangene Gesamtverteilkontingent weist Unterquoten in Höhe von rund 8.000 Geflüchteten auf, welche in das neue Gesamtverteilkontingent übertragen werden. Die Neufestsetzung wurde unter Berücksichtigung der Zugangszahlen und der getroffenen Maßnahmen des Bundes sowie der bestehenden Unterquoten auf einem niedrigeren Niveau als das Vergangene angesetzt. Die Verteilung innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt in eigener Zuständigkeit der Kommunen.