Region.
Die am (heutigen) Mittwoch in der Bund-Länder-Beratung vereinbarten grundsätzlichen Verlängerung des Lockdowns bestätigen die bereits umgesetzten Maßnahmen Niedersachsens im Bildungsbereich.
Im Februar gilt vorerst weiter:
Kindertageseinrichtungen bieten weiterhin eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder), sind im Grundsatz aber geschlossen. Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen. Die Grundschüler erhalten im Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen unter Abstands- und Hygieneregeln. Das Szenario B gilt auch für Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen. Die Schuljahrgänge fünf bis zwölf verbleiben im reinen Distanzlernen, ebenso die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen. Die Notbetreuung bis Klasse 6 bleibt bestehen.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Damit setzen wir auf Sicherheit und Stabilität einerseits und kümmern uns um die Jüngsten und die Jugendlichen, die ihren Abschluss machen werden, andererseits. Dieses Modell macht offensichtlich Schule, da jetzt auch andere Länder diesen Weg einschlagen werden. Wir setzen dieses Modell im Februar fort. Sollten die Inzidenzwerte weiter sinken, werden wir die Schulen im März weiter öffnen und das Wechselmodell auf weitere Schuljahrgänge ausdehnen. Bei zunehmender Verbesserung der Lage und weiter sinkenden Werten werden wir dann im April umstellen auf den Stufenplan, der bei schwachem Infektionsgeschehen so viel Präsenzunterricht wie möglich erlaubt und bei erhöhtem Infektionsgeschehen konsequente Einschnitte automatisch vorsieht.“
Zurzeit gelten folgende Maßnahmen weiter
1) Die Schüler des Primarbereiches sowie alle Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
2) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
3) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5 bis 8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
4) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
5) Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.